Kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen unter anderem den Regelungen der ASR A1.7. Laut dieser müssen kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen geprüft werden. Außerdem sollte mindestens einmal jährlich eine wiederkehrende Prüfung erfolgen. Diese Prüfung muss ein Sachkundiger durchführen.
Wir verfügen über das notwenidge Zertifikat und die geeigneten Messmittel. (ASR A1.7, 10.2)
Damit Sie auch an Ihren anderen Elementen, wie Fenstern lange Freude haben, ist hier ebenfalls eine regelmäßige Wartung empfehlenswert.